Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde, unter anderem:
Bei uns wird stets daran gearbeitet, die für die Klienten besten rechtlichen Lösungen zu finden – einerlei, ob Sie vorhaben ein Grundstück zu kaufen oder eine eigene Firma gründen möchten.
Unsere Kanzlei ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Mo - Fr 9:00 - 17:00
Selbstverständlich können Termine auch zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung fixiert werden.
Die Rechtsauskunft ist kostenfrei.
Wir sprechen Deutsch.
Ihr Notar in Krakau.
Bartłomiej Mania
LL.M. (Mainz)
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